AGB – Lieferungsbedingungen

Lieferungsbedingungen

1. Ausführungen und Leistungsbeschreibung

Reinigung oder Waschbehandlung werden gemäß und schonend ausgeführt. Die Reinigung erfolgt nach der Begriffsbestimmung RAL 990 A2, die eingesehen werden kann. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.Wir übernehmen keine Garantie für 100% ige Fleckentfernung.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und anderen verborgenen Mängeln), es sei denn, uns trifft ein Verschulden. Das gleiche gilt für Reinigungsgut das nicht oder nur begrentzt reinigungsfähig oder waschbare Materialien enthält und nicht entsprechend gekennzeichnet ist, oder wir dies durch eine einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßen Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrags zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

4. Rückgabe

Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsbestätigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut spätestens 6 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt eine entsprechende Lagergebühr zu erheben. 12 Monate nach abgelaufenem Liefertermin, und wenn uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt ist, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt ( z.B. Abgabe an Soziale Eirichtungen), es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.

5. Beanstandungen und Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetiketts reklamiert werden. Sie können nur innerhalb von längstens 1 Woche berücksichtigt werden. Wir übernehmen keine Haftung für nicht zu beseitigende Flecken.

6. Haftung

Soweit wir, gleich aus welchem Rechtsgrund haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes, es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Aufpreis (Tarifwahl) oder durch Abschluss einer Versicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen. Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem ang

7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.

Thomas Movaghar

Teppichwäschrei und Reparatur